Rechtsprechung
BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Maßstäbe für die Annahme eines besonders schweren Fall des Betrugs - Ergebnis der Wertung über die Anwendung des verschärften Strafrahmens als tatrichterliche Ermessensentscheidung - Hinweis auf die Grenzen über die Gewährung von Strafaussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob ein besonders schwerer Fall - hier des Betrugs und der Untreue - vorliegt, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen (BGH NJW 1986, 1699, 1700; vgl. ferner BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]. - BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70
Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit …
Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Soweit das Landgericht entschieden hat, die Verteidigung der Rechtsordnung stehe einer Aussetzung der Vollstreckung nicht entgegen, hat es zu Recht auf das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalles aufgeklärten Bevölkerung, nicht auf die Bewertung in der Berichterstattung der örtlichen Presse abgestellt (vgl. BGHSt 24, 64, 69) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]. - BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Die Gewährung von Strafaussetzung hält sich gleichfalls im Rahmen der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzten Grenzen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114; BGH StV 1984, 376; BGH wistra 1985, 20).
- BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79
Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders …
Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob ein besonders schwerer Fall - hier des Betrugs und der Untreue - vorliegt, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen (BGH NJW 1986, 1699, 1700; vgl. ferner BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]. - BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81
Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände
Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Die Gewährung von Strafaussetzung hält sich gleichfalls im Rahmen der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzten Grenzen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114; BGH StV 1984, 376; BGH wistra 1985, 20). - BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86
Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls
Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob ein besonders schwerer Fall - hier des Betrugs und der Untreue - vorliegt, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen (BGH NJW 1986, 1699, 1700; vgl. ferner BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]. - BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81
Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3 …
Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Ein besonders schwerer Fall ist anzunehmen, wenn nach dem Ergebnis dieser Prüfung das Tatbild derart vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH NStZ 1981, 391). - BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84
Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen …
Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Die Gewährung von Strafaussetzung hält sich gleichfalls im Rahmen der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzten Grenzen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114; BGH StV 1984, 376; BGH wistra 1985, 20).
- BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87
Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges
Sie läßt die erforderliche eingehende Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vermissen (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1699, 1700 und BGH wistra 1987, 257 f, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88
Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der …
Soweit dies davon abhängt, ob eine Strafaussetzung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (BGHSt 24, 64 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]), wird zu beachten sein, daß maßgebend das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung ist (BGH, Urteil vom 7. April 1987 - 1 StR 57/87). - AG Augsburg, 15.03.1994 - 2 Ls 201 Js 8646/93
Betäubungsmittelstrafrecht: Bereitstellen von Geldmitteln, Minder schwerer Fall …
Eine derartige Konstellation konnte das Gericht indes nicht feststellen, zumal Maßstab im Sinne des § 56 Abs. 3 StGB nur das Verständnis der über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung sein kann (vgl. BGH wistra 1987, 257; NStE Nr. 27 zu § 56 StGB ), die - worin sich das Gericht sicher ist - die Strafaussetzung unter den gegebenen besonderen Umständen nachzuvollziehen in der Lage wäre. - BGH, 01.09.1987 - 1 StR 373/87
Annahme einer Revision
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Tatrichter aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt (vgl. BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NJW 1986, 1699, 1700; BGH, Urt. v. 7. April 1987 - 1 StR 57/87).